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In den meisten Ländern wird den Reisenden seit jeher in gewissem
Umfang Abgabenfreiheit für Reisemitbringsel gewährt. Man will damit die Begegnung der
Menschen über Grenzen hinweg erleichtern und den Fremdenverkehr fördern. Zudem macht
auch der moderne Massenverkehr eine großzügige Regelung unumgänglich.
Freimengen und
Freigrenzen im Drittlandsreiseverkehr
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland mitgenommen
haben und als sog. Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende
Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese gelegentlich und ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk einführen:
- Tabakwaren, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind,
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
- Alkohol und alkoholische Getränke, wenn Sie mindestens 17
Jahre alt sind,
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol
oder
unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr
oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia (andere Bezeichnung für Rum), Sake (Reiswein) oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt
von 22 % vol oder weniger
oder
2 Liter Schaumwein oder Likörwein oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren
und
2 Liter nicht schäumende Weine;
- Kaffee, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind,
500 Gramm Kaffee oder
200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf der
Grundlage von Kaffee;
- Parfüms und Eau de Toilette
50 Gramm Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette;
- Arzneimittel
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge;
- Andere Waren
- ausgenommen Goldlegierungen und -plattierungen - bis zu einem
Warenwert von insgesamt 350 DM. Abweichend hierzu gilt für Waren, die auf dem Landweg
oder
im Küstenseeverkehr aus Polen oder Tschechien eingeführt werden, eine Wertgrenze
von 200 DM.
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